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Die Einspeisevergütung bezeichnet den Betrag, den Sie als Betreiber einer Photovoltaikanlage vom Stromnetzbetreiber erhalten, wenn Sie Ihren selbst erzeugten Solarstrom in das öffentliche Netz einspeisen. Die Regelungen bezüglich Höhe und Bezugsdauer der Einspeisevergütung erfolgen über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).
Als politisches Steuerungsinstrument soll die Einspeisevergütung den Bau von Photovoltaikanlagen fördern und gleichzeitig regulieren. Mit steigender Anzahl installierter Anlagen sinkt der Vergütungssatz, da er maßgeblich vom Inbetriebnahmedatum Ihrer Anlage abhängt. Der zu diesem Zeitpunkt gültige Betrag wird dann für die folgenden 20 Jahre festgeschrieben, sodass spätere Änderungen für Sie nicht relevant sind. Aktuell liegt der Vergütungssatz bei 8,6 Cent (Stand: September 2022).
Aufgrund der kontinuierlich sinkenden Einspeisevergütung ist der Strompreis derzeit deutlich angestiegen. Daher stellt die eigenständige Nutzung Ihres selbst erzeugten Stroms eine indirekte Einnahmequelle dar. Je mehr Strom Sie aus Ihrer Photovoltaikanlage selbst verbrauchen, desto weniger müssen Sie vom öffentlichen Netz beziehen. Das senkt Ihre Energiekosten erheblich und spart Ihnen bares Geld.
Seit 2023 genießen Betreiber von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) steuerliche Vorteile. Der Gesetzgeber hat entschieden, dass bei der Lieferung und Installation von PV-Anlagen auf Wohngebäuden oder ähnlichen Gebäuden keine 19 % Mehrwertsteuer mehr anfällt. Diese Maßnahme soll den Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen und die Energiewende unterstützen. Darüber hinaus entfällt bei vielen Anlagen auch die Einkommensbesteuerung der Gewinne aus dem Anlagenbetrieb, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dadurch wird die Investition in eine PV-Anlage erheblich attraktiver.
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